Skip to main content

Sterbegeld-Versicherung – Absicherung für den Ernstfall

Eine Sterbegeld-Versicherung ist wichtig, muss aber nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Auf den folgenden Seiten wird es Ihnen leicht gemacht, das Thema sofort anzugehen.


Die HDH ist seit über 60 Jahren Spezialistin für Sterbegeld-Versicherung. Innovationskraft und eine erfolgreiche Anlagepolitik zeichnen die HDH aus.

Bei korrekter vergleichender Darstellung von Preis und Leistung ist das Angebot der HDH eindeutig hervorragend.

Der Zweck einer Sterbegeld-Versicherung besteht darin, schon zu Lebzeiten persönliche Wünsche und Vorstellungen für die eigene Beerdigung festzulegen, ohne die Hinterbliebenen damit finanziell zu belasten. Tritt der Leistungsfall ein, ist es für die bezugsberechtigten Hinterbliebenen wichtig, das Sterbegeld schnell ausgezahlt zu erhalten. Nicht lange warten, nicht viel organisieren. Dafür wurde mit einer Sterbegeld-Versicherung vorgesorgt.

Berechnen Sie ganz einfach Ihren Versicherungsbeitrag und erfahren Sie mehr darüber, worauf es beim Vergleich von Sterbegeld-Versicherungen unterschiedlicher Anbieter ankommt.


Alternative Vorsorgemaßnahmen auf dem Prüfstand

Neben der Sterbegeld-Versicherung gibt es noch weitere Vorsorgemaßnahmen. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf. Der Vergleich zeigt schnell: Eine Sterbegeld-Versicherung ist die sinnvollste und zuverlässigste Möglichkeit der Vorsorge.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen seit 2004 im Gegensatz zu früher kein Sterbegeld mehr. Dies hat Auswirkungen auf die private Hinterbliebenen-Vorsorge.

Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt zwar ein sogenanntes Sterbevierteljahr in Form einer Weiterzahlung der vollen Rentenhöhe des Verstorbenen für drei Monate. Diese Leistung steht als Hinterbliebenen-Vorsorge jedoch ausschließlich dem Ehepartner zu. Bei Alleinstehenden erhalten also weder die Kinder noch sonstige Angehörige eine entsprechende Zahlung. Zudem beinhaltet diese Drei-Monatszahlung auch die Hinterbliebenenrente des Ehepartners für diesen Zeitraum. In diesen drei Monaten erhält also der hinterbliebene Ehepartner nicht noch zusätzlich die große Witwen/Witwer-Rente (55 bzw. 60 Prozent der Rente) oder die kleine Witwen/Witwer-Rente (25 Prozent der Rente) ausbezahlt.

Zur Hinterbliebenen-Vorsorge für Ihr Sterbegeld empfiehlt sich daher eine private Vorsorge-Versicherung.

Bei Beamten ist die Hinterbliebenen-Vorsorge so geregelt, dass der hinterbliebene Ehegatte oder die Kinder gemäß § 18 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz) ein Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge erhält. Auch die Hinterbliebenen von Angestellten oder Arbeitern im Öffentlichen Dienst bekommen gemäß § 41 BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) bzw. § 47 MTArb (Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter) ein Sterbegeld in Höhe von zwei Monatslöhnen oder -bezügen. Zudem wird der Monatslohn bzw. das monatliche Gehalt für den Monat, in dem der Angestellte/Arbeiter oder Beamte verstorben ist, komplett ausbezahlt.

Sind keine der genannten Hinterbliebenen vorhanden, wird das Sterbegeld auf Antrag auch Verwandten der aufsteigenden Linie – also Eltern, Großeltern oder andere Vorfahren – aber auch Geschwistern, Geschwisterkindern sowie Stiefkindern gewährt, wenn sie bis zum Tod des Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder wenn der Verstorbene ganz oder überwiegend ihr Ernährer gewesen ist. Sind keine derartigen Verwandten vorhanden, erhält die Person, die die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen hat, ein Sterbegeld. Und zwar bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, maximal jedoch bis zum Zweifachen der Dienstbezüge bzw. des Monatslohns. Ob diese Sterbegeld-Regelung künftig erhalten und damit ein Bestandteil der Hinterbliebenen-Vorsorge bleibt, ist angesichts der steigenden Staatsverschuldung zweifelhaft, eine private Vorsorge-Versicherung ist sinnvoll.

Gesetzliche Unfallversicherung

Weniger als 2,5 Prozent aller Todesfälle in Deutschland sind auf einen Unfall zurückzuführen. Ein Sterbegeld zahlt auch die gesetzliche Unfallversicherung, sofern der tödliche Unfall auf eine versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist. 

Versichert sind unter anderem Arbeitnehmer, Schüler, Studenten oder Kindergartenkinder während einer versicherten Tätigkeit in der Arbeit, in der Schule, an der Universität oder im Kindergarten. Ein Sterbegeld wird zudem gezahlt, wenn der Versicherte aufgrund eines Wegeunfalls von oder zur Arbeit, zum Kindergarten oder zur Schule bzw. Studium aber auch in Folge einer Berufskrankheit ums Leben kommt. Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) leistet jedoch nicht als Vorsorge- Versicherung für tödliche Unfälle in der Freizeit. Die Höhe an Sterbegeld beträgt grundsätzlich ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. In 2009 sind dies in Westdeutschland 4.320 Euro (1/7 von 30.240 Euro (West)) und in Ostdeutschland 3.660 Euro (1/7 von 25.620 Euro (Ost)). 2010 steigt dieser Wert auf 4.380 Euro in Westdeutschland (1/7 von 30.660 Euro (West)) und 3.720 Euro in Ostdeutschland (1/7 von 26.040 Euro (Ost)). Ein Sterbegeld wird an den hinterbliebenen Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel, Geschwister, frühere Ehegatten oder Verwandte der aufsteigenden Linie – also z. B. Eltern oder Großeltern – ausbezahlt. Ist keiner dieser Anspruchsberechtigten vorhanden, wird ein Sterbegeld bis zur oben genannten Höhe an denjenigen gezahlt, der die Bestattungskosten trägt. 

Risiko- und Kapitallebensversicherung

Die private Risikolebensversicherung bietet nur eine vermeintliche Alternative zur Hinterbliebenen-Vorsorge der Sterbegeld-Versicherung. Sie leistet als Vorsorge-Versicherung bei Tod durch Unfall, aber auch durch Krankheit und ist sinnvoll, wenn eine durch den Sterbefall höhere finanzielle Belastung der Hinterbliebenen droht. Ein Beispiel dazu wäre eine Hinterbliebenen-Vorsorge zur Finanzierung eines Eigenheims oder ein Einsatz als Vorsorge-Versicherung zur Sicherstellung des Unterhalts von Hinterbliebenen im Todesfall des Hauptverdieners. Eine Risikolebensversicherung wird meist nur für Summen ab 10.000 Euro angeboten.

Zudem ist bei dieser Form der Vorsorge in der Regel kein Versicherungsschutz über das 75. Lebensjahr hinaus möglich. Lebt der Versicherte länger als der Vertrag läuft, endet der Versicherungsschutz, ohne dass der Kunde eine Prämienrückzahlung oder eine Leistung zur Hinterbliebenen-Vorsorge erhält. Bedenkt man zudem, dass nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes die Lebenserwartung bei Männern 77,2 Lebensjahre und bei Frauen 82,4 Lebensjahre beträgt und selbst eine heute 85-jährige Frau statistisch gesehen noch 6,2 Jahre und ein gleichaltriger Mann noch 5,5 Jahre leben, so ist diese Art von Vorsorge-Versicherung nicht geeignet, um die Bestattungskosten sicher abzudecken und diese Absicherung zur Hinterbliebenen-Vorsorge zu leisten.

Auch bei einer Vorsorge-Versicherung im Rahmen einer Kapitallebensversicherung sind die Vertragslaufzeiten meist nur bis zum 80. oder 85. Lebensjahr möglich. Zwar erhält der Kunde bei dieser Vorsorge-Versicherung im Gegensatz zur Risikolebensversicherung eine Erlebensfallsumme ausbezahlt, dafür muss er jedoch während der gesamten Vertragslaufzeit für den Todesfallschutz eine deutlich höhere Prämie einzahlen, als dies bei einer Risikolebens- oder einer Sterbegeld-Versicherung der Fall wäre. Er bezahlt nämlich nicht nur für den Todesfallschutz, sondern auch einen Sparbeitrag für den Erlebensfall. Eine echte Hinterbliebenen-Vorsorge wie bei einer Sterbegeld-Versicherung, ist nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht mehr gegeben. Ein weiterer Nachteil, den die Risiko- und die Kapitallebensversicherung gemein haben, ist die notwendige Gesundheitsprüfung, um überhaupt einen Versicherungsschutz zu erhalten.

Tagesgeld und andere Sparanlagen

Immer wieder ist zu lesen, dass die Absicherung der Bestattungskosten mittels Spar- oder Geldanlageprodukten sinnvoll sei. Stirbt der Sparer jedoch innerhalb der Ansparphase, bevor die angestrebte Summe zur Hinterbliebenen-Vorsorge erreicht wurde, erhalten seine Hinterbliebenen nur die einbezahlten und eventuell verzinsten Beiträge abzüglich möglicher Kosten und Gebühren. Eine volle Absicherung der Bestattungskosten wie bei einer Sterbegeld-Versicherung ist während der gesamten Ansparzeit nicht gegeben. Als Ersatz für eine sinnvolle Vorsorge-Versicherung ist diese Form der Geldanlage zur Hinterbliebenen-Vorsorge nicht zu empfehlen.

Deine Vorteile

Im Vergleich die Besten

  • Niedrige Beiträge
  • Hohe Gewinnbeteiligung
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Schnelle Auszahlung
  • Freundlicher Service
Zitat

Das sagen unsere Mitglieder

Kontakt

Ruf uns einfach an.

089 55 089 63-0

Du erreichst uns telefonisch

Mo-Do09:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do14:00 bis 16:00 Uhr