Bestattungsvorsorge – selbstbestimmt und verantwortungsbewusst
Selbst bestimmen bis zum Schluss – und darüber hinaus.
Mit der entsprechenden Bestattungsvorsorge kannst Du schon zu Lebzeiten Deine persönlichen Wünsche und Vorstellungen festlegen.
Triff diese wichtige Entscheidung.
Mit einer Sterbegeld-Versicherung der HDH übernimmst Du Verantwortung. Du schützt damit Deine Nächsten vor einer finanziellen Belastung.
Die Form des Abschieds selbst bestimmen
So unterschiedlich wie die Menschen, so sind auch deren Vorstellungen von ihrer »letzten Reise«. Selbst wenn es schwerfällt über die eigene Beerdigung nachzudenken, ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen. Manche Menschen wünschen sich eine spezielle Bestattungsart, andere eine bestimmte Musik für die Trauerfeier, einige nur eine ganz persönliche Inschrift auf ihrem Grabstein.
Die Bestattungsform
Es gibt zahlreiche Bestattungsformen, die hierzulande jedoch aufgrund der geltenden Bestattungspflicht nicht alle durchgeführt werden dürfen. Die folgenden Bestattungsformen sind derzeit in Deutschland erlaubt:
Die Erdbestattung, also die Beisetzung im Sarg, ist die traditionelle Form der Bestattung. Meist wird dabei ein aufwändiger gestalteter Sarg gewünscht als für eine Feuerbestattung. Üblicherweise wird auf dem ausgewählten Friedhof über dessen Verwaltung eine Grabstelle gepachtet. Nach der Beisetzung wird sie bepflanzt und mit einem Grabstein versehen. Sollte bereits eine Grabstätte vorhanden sein, zum Beispiel ein Familiengrab, müssen die Eignung und die Möglichkeit der Nutzung überprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt werden.
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Sarg zunächst in einem Kremationsofen eingeäschert. Anders als bei der Erdbestattung ist für die Feuerbestattung eine ausdrückliche Willenserklärung des oder der Verstorbenen beziehungsweise eine entsprechende Anordnung der Angehörigen erforderlich. Nach Einäscherung wird die Urne beigesetzt – üblicherweise in einer dafür vorgesehenen Urnengrabstelle.
Die Seebestattung ist eine Sonderform der Feuerbestattung. Die Urne wird in ausgewiesenen Bereichen der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Meer in die Tiefe gesenkt. Die Angehörigen können auf Wunsch an der Beisetzung auf See teilnehmen und erhalten eine Karte mit den Koordinaten der Bestattungsstelle.
Bei der Baum- oder Waldbestattung, einer weiteren Sonderform der Feuerbestattung, wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Damit schöpft der Baum symbolisch aus der Asche neue Lebenskraft. Die Baumbestattung findet in speziellen Bestattungswäldern statt. Der Baum kann bereits zu Lebzeiten erworben beziehungsweise neu gepflanzt werden.
Für die anonyme Bestattung wird an der Beisetzungsstelle auf dem Friedhof auf jegliche Namenshinweise verzichtet. In der Regel geht eine anonyme Bestattung mit einer Feuerbestattung einher, auf einigen Friedhöfen ist aber auch eine anonyme Erdbestattung möglich.
Bei Muslimischen Bestattungen werden die Verstorbenen – anders als bei hiesigen Erdbestattungen – ohne Sarg beigesetzt. Abhängig von der jeweiligen Friedhofssatzung ist dies in Deutschland möglich. Traditionell dürfen Verstorbene nicht aus ihren Gräbern geholt werden, was im Konflikt mit der in Deutschland geltenden Ruhezeit steht, die festlegt, wann ein Grab aufgelöst wird.
Bei der Körperspende vermacht der Verstorbene seinen Leichnam der Wissenschaft für Forschungszwecke. Nach einer zuvor vereinbarten Zeit oder wenn der Leichnam nicht mehr benötigt wird, wird dieser in der Regel einer Feuer-, in seltenen Fällen einer Erdbestattung zugeführt.
Die Wahl der letzten Bekleidung
Für verstorbene Personen gibt es spezielle Totenbekleidung, auch hierzu kann eine persönliche Auswahl getroffen werden. Manche bevorzugen die Bekleidung, die sie zu Lebzeiten gern getragen haben. Andere wünschen sich in Uniform, Tracht oder im Hochzeitskleid beigesetzt zu werden.
Die Wahl des Sarges oder der Urne
Verstorbene Menschen müssen grundsätzlich eingesargt werden, dies ist auch für Feuerbestattungen vorgeschrieben. Da Hinterbliebenen die Sarg-Auswahl oft schwer fällt, ist es empfehlenswert, die eigenen Wünsche für den Sarg oder die Urne festzulegen. Dabei sollte auf das Material, die Fertigungsart, die Farbe und das Dekor eingegangen werden.
Der Ablauf der Trauerfeier
Eine Sterbegeld-Versicherung sollte auch die Kosten für Trauerfeier und Bewirtung der Trauergäste abdecken. Zur Ausgestaltung der Trauerfeier kann eine Liste mit den geladenen (oder nicht geladenen) Personen erstellt werden. Falls Kränze, Gestecke oder Blumen erwünscht sind, sollte die Lieblingssorte der Blumen angegeben werden.
Die Auswahl der Musik
Eine Trauerfeier kann mit Musik oder in aller Stille stattfinden. Zur Musikauswahl werden mittlerweile Eine Trauerfeier kann mit Musik oder in aller Stille stattfinden. Am besten sollten die gewünschten Musikstücke eindeutig angegeben werden. Auch Wünsche für Kapellen, Solisten, Chöre oder ähnliches sollten geäußert werden. Vorteilhaft ist es zudem, wenn genau bestimmt wird, wann welche Musik gespielt werden soll. Die Kosten dafür werden im Rahmen einer Todesfall-Versicherung festgelegt und übernommen.
Die Auswahl der Trauerrede
Eine Trauerrede kann, aber muss nicht immer erfolgen, wenn man wünscht, dass die Beerdigung in aller Stille und ohne jeglichen Aufwand erfolgt. Dies sollte bei der Berechnung Ihrer Sterbegeld-Versicherung berücksichtigt und eindeutig niedergeschrieben werden. Manche Menschen verfassen ihre Grabrede zu Lebzeiten selbst. Manchmal wird die Trauerrede auch nur an bestimmte Personen gerichtet.
Die Wahl der Grabstätte
Eine wichtige Rolle bei der Wahl der Grabstätte spielt der gewünschte Ort: Soll es ein Friedhof, eine Anonym- oder eine Naturbestattung sein? Ist eine Grabstelle vorhanden, in denen schon andere Familienmitglieder beigesetzt sind? Willst Du dort Deine letzte Ruhe finden? Bedenke beim Abschluss Deiner Todesfall-Versicherung auch, ob Du Dich für ein Einzel- oder ein Gemeinschaftsgrab entscheiden möchtest und plane dies in Deiner Versicherung ein.
Die Hinterbliebenen entlasten
Ein Trauerfall kann den Alltag stark verändern. Emotional, aber auch finanziell kommen auf die Hinterbliebenen Belastungen zu, die oft sehr schwer zu ertragen sind. Schon im Vorfeld kann die finanzielle Belastung durch Vorsorgemaßnahmen eingedämmt werden. Eine Sterbegeld-Versicherung ist hier ratsam und bietet spezielle Vorteile.
Eine Bestattung kostet je nach Ausgestaltung zwischen 2.500 EUR und 10.000 EUR. Sie können schon heute Ihre Angehörigen mit der Versicherungsleistung schützen oder die Ausgestaltung des Begräbnisses einem Bestatter überlassen. Sie entscheiden, wer mit der Versicherungsleistung begünstigt werden soll.
Bestattungskosten
Hauptaufgabe der Sterbegeld-Versicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Beisetzung. Aber auch die Folgekosten wie Friedhofsgebühren, die Grabpflege oder zusätzliche Kosten für alternative Bestattungsformen wollen berücksichtigt sein. Sie sollten sich daher zumindest einen ungefähren Überblick darüber verschaffen, welche Leistungen Sie in welchem Umfang wünschen, damit die Sterbegeld-Versicherung ausreichend bemessen ist.
Gebühren für Sterbeurkunden
Einige der mit einer Beisetzung verbundenen Kosten entstehen aufgrund gesetzlicher Regelungen. Diese Leistungen müssen in Anspruch genommen werden. Sie entziehen sich daher der persönlichen Entscheidung.
Bestatterleistung
Bestattungsunternehmen bieten eine Fülle von Leistungen, die je nach Umfang und Qualität sehr unterschiedlich sein können.
Friedhofsgebühren, Steinmetzarbeiten
Sie sollten sorgfältig überlegen, wo und wie die Beerdigung erfolgen soll. Die Art der Grabstätte und deren Kosten können sehr unterschiedlich sein.
Gärtnerarbeiten
Ein gepflegtes Grab ist Liebe über den Tod hinaus. Die Beisetzung ist nur der Beginn des liebevollen Andenkens. Die Grabpflege ist die kontinuierliche Fortsetzung.
Im Vergleich die Besten
- Niedrige Beiträge
- Hohe Gewinnbeteiligung
- Ohne Gesundheitsprüfung
- Schnelle Auszahlung
- Freundlicher Service
Ruf uns einfach an.
089 55 089 63-0
Du erreichst uns telefonisch
Mo-Fr | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Mo-Do | 14:00 bis 16:00 Uhr |