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Hinterbliebenenvorsorge mit Tradition

Die HDH ist seit über 60 Jahren Spezialistin für Sterbegeld-Versicherung.

Die Wurzeln der heutigen Hinterbliebenenkasse HDH reichen bis ins Jahr 1953 zurück.

Damals gründeten Zahnärzte die »Sterbekasse für Zahnärzte« eine Einrichtung, die ihre Angehörigen im Todesfall finanziell unterstützen sollte. Der plötzliche Todesfall des Ernährers konnte existenzbedrohend sein, die »Sterbekasse für Zahnärzte« half den Hinterbliebenen zuverlässig.

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – was ist das eigentlich?

Die Hinterbliebenenkasse HDH aus München ist ein »Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit«. Für Dich heißt das: Du bist nicht nur »Kunde« und damit »Versicherungsnehmer«, sondern auch »Mitglied«. Dadurch hast Du Mitwirkungs- und Kontrollrechte, die es in anderen Versicherungsunternehmen (z. B. einer Aktiengesellschaft) nicht in dieser Form gibt. Zusätzlich unterliegt die Hinterbliebenenkasse HDH VVaG wie alle anderen Versicherer auch der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Von Anfang an hatte die Sterbekasse eine Struktur, die einem kleinen Verband entsprach. Aus einer von den Mitgliedern gewählten Delegiertenversammlung wurde der Vorstand gebildet. Begleitet wurde die Einrichtung von Fachberatern: Einem Versicherungsmathematiker, einem Wirtschaftsprüfer und einem Treuhänder. Am Ende jedes Geschäftsjahres stand die Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung, eben so, wie es bei einem Verein üblich ist.

Die Sterbekasse erfüllte Ihre Aufgaben gut, sie hatte als gemeinnützige Hilfseinrichtung passable Versicherungsprämien und sie wuchs ständig. Vor allem in den 1980ern konnte der Versicherungsbestand durch die Übernahme diverser Kranzspenden und Gemeinschaftshilfen aus ganz Deutschland erhöht werden.


Zwanzig Jahre nach Gründung des Vereins entschied man sich zu einer Umfirmierung. Die Hinterbliebenen, also die eigentlichen Leistungsempfänger, sollten durch den neuen Namen deutlich in den Vordergrund rücken. Aus der »Sterbekasse für Zahnärzte« wurde die »Hinterbliebenenkasse der Zahnärzte«.


Im Jahr 1990 wurde die Satzung um eine Ehegattenmitversicherung ergänzt. Nun konnten auch Ehepartner der Zahnärztinnen und -ärzte versichert werden. Fünf Jahre später wurde die Möglichkeit einer Mitgliedschaft auf Humanmediziner und Veterinäre erweitert. Weshalb man jetzt unter dem Namen »Hinterbliebenenkasse der Heilberufe« (HDH) auftrat.


Im Jahr 2000 wurde beschlossen, dass nicht nur Mediziner, sondern alle in Deutschland lebenden Mitbürger künftig die Chance erhalten sollten, bei der HDH Mitglied zu werden.

In einem halben Jahrhundert hatte sich die anfangs angedachte »Hilfseinrichtung«, zu einer angesehenen Sterbegeld-Versicherung entwickelt. Die »Hinterbliebenenkasse HDH« ist bis heute ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geblieben, das bedeutet:

Alle Gewinne kommen damit ausschließlich ihren Mitgliedern zugute. Auch in Zukunft heißt das: Günstige Versicherungstarife – bei hohen Überschussbeteiligungen.

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der HDH. Sie wird von den Mitgliedern alle fünf Jahre gewählt und setzt sich aus 10 Mitgliedern aus ganz Deutschland zusammen. Zu den Aufgaben der Delegiertenversammlung gehören die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Beschlussfassung über Satzungsänderungen.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands, die Bestellung und Abberufung des Vorstands, die Prüfung der Jahresabschlüsse, die Wahl des Abschlussprüfers, die Wahl des Treuhänders für den Deckungsstock und die Wahl des Verantwortlichen Aktuars.

Die gewählten Mitglieder sind:

  • Dr. Michael Gleau (Vorsitzender)
  • Torsten Görlitz (stellv. Vorsitzender)
  • RA Kai Sünkenberg
  • Dr. Achim Meurer

Vorstand

Dem Vorstand obliegen die Aufgaben der Geschäftsführung.

Die Vorstandsmitglieder der HDH sind:

  • Christian Hanf
  • Benjamin Schüler

Verantwortlicher Aktuar

Der Verantwortliche Aktuar hat insbesondere sicherzustellen, dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellung die Grundsätze des § 11 Versicherungsaufsichtsgesetz, der ergänzenden Rechtsverordnungen sowie die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs eingehalten werden. Dabei muss er die Finanzlage des Vereins daraufhin überprüfen, ob die Verpflichtungen aus den Mitgliedschaften dauerhaft erfüllt werden können und der Verein über ausreichende Mittel in der Verlustrücklage verfügt.

Verantwortlicher Aktuar der HDH ist:

  • Dipl. Math. Korbinian Meindl

Treuhänder

Ein Treuhänder und ein stellvertretender Treuhänder sind laut § 70 Versicherungsaufsichtsgesetz vorgeschrieben. Dem Treuhänder obliegt die Überwachung des Deckungsstocks.

Treuhänder der HDH ist:

  • Axel Uttenreuther
  • Jörg Bauhofer (Stellvertreter)

Abschlussprüfer bzw. Sachverständiger

Der Abschlussprüfer bzw. Sachverständige führt die Abschlussprüfung gemäß Sachverständigenprüfverordnung durch.

Abschlussprüferin ist:

  • Dipl.-Volkswirtin Sabrina Pieri StBin (Steuerberaterin)

Das Erfolgskonzept: Synergien schaffen

Zusammenschlüsse und die Konzentration von Sterbegeld-Versicherungen dienen seit vielen Jahren dem Erhalt der wichtigen sozialen Funktion des Sterbegeldes unter dem Dach der HDH. Um die Effizienz zu steigern und Synergie-Effekte zu erzielen, bieten wir auch anderen Versicherungen an, sich mit uns zusammenzuschließen und unsere Kompetenzen zu nutzen. Dadurch lassen sich Verwaltungskosten senken und aufsichtsrechtliche Anforderungen wirkungsvoller und kostengünstiger erfüllen.

Das Wohl der Versicherten steht an erster Stelle. Zusammen mit unserem Versicherungs-Mathematiker finden wir gemeinsame Lösungen zum Vorteil aller Beteiligten. Dabei stehen immer das Wohl der Versicherten und die Aufrechterhaltung – wenn nicht sogar Verbesserung – der Versichertenansprüche im Vordergrund.

Habt Ihr Interesse an einer Kooperation, dann meldet Euch einfach bei uns. Wir agieren vertraulich und können durchaus auch zunächst unverbindlich und informativ miteinander sprechen.

Auf Erfolgskurs durch den Zusammenschluss

Das HDH-Konzept, durch Zusammenschlüsse Synergien zum Vorteil aller Beteiligten zu erzielen, bewährt sich bereits seit über 30 Jahren. Bisher haben sich mehr als zehn Hinterbliebenenkassen unter dem Dach der HDH zusammengefunden.

  • 1979 Gemeinschaftshilfe Niedersachsen
  • 1982 Gemeinschaftshilfe Bayerischer Zahnärzte
  • 1984 Kranzspende Stuttgart
  • 1984 Gemeinschaftshilfe Westfalen-Lippe
  • 1988 Gemeinschaftshilfe Badischer Zahnärzte
  • 1989 Mitgliederbestand der zusätzlichen Sterbegeldversicherung der Bayr. Ärzteversorgung
  • 1992 Gemeinschaftshilfe der Zahnärzte und Ärzte der Pfalz
  • 2003 Sterbekasse der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Bezirksstelle Oberbayern
  • 2008 Sterbekasse Coburg-Creidlitz
  • 2008 Sterbekasse Geroldsgrün (Teilbestand)
  • 2015 Sterbehilfe Maggi-Werke Nestlé
  • 2020 Vorsorgeversicherung Nürnberg VAG

 

 

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  • Niedrige Beiträge
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